Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Bestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Leistungen der uIntent GmbH (im folgenden Anbieter), unabhängig von deren Inhalt und Rechtsnatur. Sie haben Vorrang vor allen Auftragsbedingungen des Kunden („Einkaufsbedingungen“, „Besondere Vertragsbedingungen“ u.ä.), auch wenn der Anbieter abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Vertragspartners nicht widerspricht. Diese werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.

1.2 Soweit Angebote oder Verträge des Anbieters Klauseln enthalten, die von den folgenden allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Bedingungen vor.

1.3 Diese Bedingungen gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen im Sinne von § 310 Abs. I BGB.

§ 2 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung

2.1 Die dem Anbieter erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung des Anbieters, in welcher auch die Vergütung sowie die Zahlungsbedingungen genannt sind, wirksam.

2.2 Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, kann der Anbieter monatlich abrechnen. Die Mitarbeiter des Anbieters halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe des bearbeiteten Projekts in einer Liste fest. Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die Liste verlangen.

2.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen gegen den Käufer sofort fällig.

2.4 Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so ist die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt davon unberührt.

2.5 Der Anbieter behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an den gelieferten Produkten vor. Der Käufer ist ermächtigt, die Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Käufer hinsichtlich der Produkte, die mangels Zahlung noch im Eigentum des Anbieters stehen, die daraus resultierenden Forderungen oder Surrogate an den Anbieter ab.

2.6 Der Kunde ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die vom Anbieter anerkannt worden sind.

2.7 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Der Kunde sorgt dafür, dass dem Anbieter auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sind.

§ 4 Vertriebsmaßnahmen

4.1 Der Kunde erlaubt dem Anbieter ihn gegenüber Dritten als Kunden nennen zu dürfen. Insbesondere darf der Anbieter den Kunden auf seiner Website als Kunden nennen.

4.2 Im Falle einer entsprechenden Vereinbarung, die gesondert zu treffen ist, darf der Anbieter den Kundennamen (die Firma des Kunden) für eigene Akquisemaßnahmen nutzen.

§ 5 Schweigepflicht des Anbieters/Datenschutz

5.1 Der Anbieter ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Nur der Kunde selbst, nicht aber seine Erfüllungsgehilfen, kann den Anbieter schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

5.2 Der Anbieter verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorstehenden Vorschrift.

5.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten lassen.

§ 6 Störungen bei der Leistungserbringung

6.1 Soweit eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann der Anbieter eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann der Anbieter auch die Vergütung seines Mehraufwands verlangen.

§ 7 Haftung des Anbieters für Schutzrechtsverletzungen

7.1 Der Anbieter wird sich hinsichtlich seiner Leistung über den Bestand von Schutzrechten Dritter informieren und diese Rechte bei Dritten, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist, erwerben.

7.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Er überlässt es diesem - und für diesen ggf. dessen Vorlieferanten - soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren. Der Anbieter hält den Kunden von Ansprüchen Dritter frei.

7.3 Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

  • dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
  • die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder
  • die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.

Schadensersatzansprüche bleiben - im Rahmen von § 7 AB - unberührt.

7.4 Der Anbieter ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Kunden die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihm gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§ 8 Haftung des Anbieters auf Schadensersatz

8.1 Der Anbieter haftet dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind. Diese Haftung ist auf maximal den doppelten Auftragswert des jeweiligen Projekts beschränkt.

8.2 Will der Kunde bei nicht termingerechter Übermittlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachte Teilleistung habe für ihn kein Interesse mehr, so muss er dieses fehlende Interesse glaubhaft machen.

8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch dann, wenn die Schäden durch die Betriebshaftversicherung des Anbieters gedeckt sind. Der Anbieter verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluß bestehenden Versicherungsschutz beizubehalten.

8.4 Nicht vorhersehbare, atypische Schäden und Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind, sind sowohl bei Verzug als auch bei Schlechterfüllung dem Kunden nicht zu ersetzen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.

8.5 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Kundendaten. Bei anderweitigem Datenverlust haftet der Anbieter nur auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist, vorausgesetzt, dass der Anbieter ihm obliegende Pflichten zur Einweisung in die Datensicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

8.6 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

8.7 Soweit Ansprüche aus §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt.

§ 9 Sonstiges

9.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

9.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem mit der unwirksamen Klausel Beabsichtigten soweit wie möglich entspricht.

9.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

9.4 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters.

 

Stand: 03. März 2018